ESG-Berichterstattung - USA hebt auf, EU vereinfacht, Australien verschärft.

| Redaktion
ESG reporting - USA ruší, EU zjednodušuje, Austrálie zužuje.

Die australische Regierung hat im Rahmen des Haushalts 2026 grundlegende Änderungen der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Die Umsatzschwelle für kleine Unternehmen wird von A$50 M auf A$100 M verdoppelt, die Aktiva‑Schwelle von A$25 M auf A$50 M – Unternehmen unter den neuen Schwellen werden vollständig von der Pflicht zum geprüften Finanzbericht und zum Nachhaltigkeitsbericht befreit.

Verbindliche Klimaberichterstattung gilt in Australien ab 2024 mit gestufter Einführung:

2025: große Unternehmen (500+ Mitarbeiter, > 500 Mio $ Umsatz, > 1 Mrd $ Aktiva) – berichten bereits

2026: mittlere Unternehmen (250+ Mitarbeiter, > 200 Mio $ Umsatz, > 500 Mio $ Aktiva) – sind derzeit im Rollout

2027: kleinere Unternehmen (100+ Mitarbeiter, > 50 Mio $ Umsatz, > 25 Mio $ Aktiva) – DIESE SCHWELLE WIRD JETZT VERDOPPELT

Ein Ziel ist es, die Flut von Fragebögen von OEMs/großen Unternehmen an ihre kleinen Zulieferer zu stoppen

Australien wendet weiterhin AASB S2 (Climate Disclosures, Spiegel von IFRS S2 des ISSB) an. Der Standard selbst wird nicht abgeschwächt – nur weniger Unternehmen müssen ihn anwenden.

Der australische Regulierer ASIC hat zudem die Ergebnisse der ersten verpflichtenden Berichte veröffentlicht – die Qualität der Klimadaten ist höher als bei freiwilligen Berichten. ASIC warnt zudem vor rechtlichen Hinweisen (Disclaimern), die mit dem gesetzlichen Rahmen kollidieren und daher nicht zulässig sind; nach Vorlage von Mustertexten ohne sachlichen Wert; sowie Verweisen auf Daten außerhalb des eigentlichen Berichts, ohne dass die Offenlegungsvorschriften erfüllt sind.

Was kann man daraus mitnehmen?

1. Globaler Trend „Reduktion, nicht Abschaffung“. USA (SEC) hebt Klimaregelungen auf. EU (CSRD Omnibus) vereinfacht sie, aber behält sie bei. Australien bewahrt nun Standards, schränkt aber den Kreis der Unternehmen ein. Drei verschiedene Ansätze, ein Ergebnis: weniger verpflichtende Berichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen.

2. Lieferanten‑Informationsanfragen sind ein globales Problem. Australien adressiert ausdrücklich das, worüber Unternehmen überall klagen: Große Unternehmen mit CSRD/IFRS‑S2‑Pflicht verlagern die Datennachfrage auf die gesamte Lieferkette. Kleine Lieferanten sehen sich jährlich Dutzenden verschiedener Fragebögen gegenüber. Die australischen „boundaries on supplier information requests“ sind der erste explizite Versuch, dies zu regulieren.

3. Für Tschechien und Mitteleuropa: Das australische Modell ist eine interessante „Übung“ und Inspiration für zukünftige CSRD‑Revisionen (die bereits mit dem Omnibus beginnen). Die EU passt die CSRD‑Schwellenwerte ebenfalls ähnlich wie Australien an, und kleine und mittlere tschechische Unternehmen könnten aus der vollen CSRD‑Pflicht herausfallen. Andererseits werden Banken und große Kunden weiterhin Grunddaten verlangen, sodass das „voluntary reporting“ de facto verpflichtend bleibt für alle, die externes Kapital anstreben.

4. Qualität > Quantität. ASIC‑Erkenntnisse (die Reporting‑Qualität ist bei verpflichtenden höher als bei freiwilligen) sind ein wichtiges empirisches Zeugnis dafür, dass Regulierung funktioniert – nicht für alle, aber dort, wo sie angewendet wird, erzeugt sie bessere Daten.

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