Bremse und Gas zugleich: Was die neue EU-ETS-Revision bedeutet

| Redaktion

Die Europäische Kommission hat die lange erwartete Revision des Emissionshandelssystems (EU ETS) veröffentlicht. Sie verlangsamt das Dekarbonisierungstempo für die Industrie — will aber gleichzeitig deutlich mehr Geld aus dem ETS in dessen eigene Umgestaltung lenken.

Was auf dem Tisch liegt:

Langsamere Senkung der Obergrenze. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) sinkt von derzeit 4,3 % auf 3,7 % pro Jahr für die Jahre 2031–2035 und auf 1,7 % ab 2036. Laut Kommission entspricht das weiterhin dem Ziel von −90 % bis 2040 und Klimaneutralität bis 2050.

Längere Lebensdauer kostenloser Zulassungen. Ihre Vergabe wird bis in die 40er Jahre ausgedehnt; bei Sektoren, die unter das CBAM fallen, wird die Beendigung bis 2038 verschoben.

Kohlenstoffentfernung wird in den ETS integriert. Die Einbindung von 250 Mio. Tonnen dauerhafter heimischer Removals soll Raum für die am schwersten zu dekarbonisierenden Sektoren schaffen und den Markt für Removals ankurbeln.

Kapital zurück in die Dekarbonisierung. Die Mitgliedstaaten müssen 50 % der nationalen ETS-Erlöse in die Dekarbonisierung der ETS‑Sektoren investieren. Es entsteht eine Industrial Decarbonisation Bank mit bis zu 100 Mrd. €, wobei der erste \"Booster\" rund 30 Mrd. € betragen soll. Und kostenlose Zulassungen werden künftig zu 100 % ihrer Höhe in Investitionen in die Dekarbonisierung in der EU gebunden sein.

Breiterer Anwendungsbereich. Der ETS wird auf Teile des Luft- und Seeverkehrs sowie neu auf Müllverbrennungsanlagen ausgeweitet.

Der Entwurf geht nun an das Europäische Parlament und den Rat. Der ETS existiert seit 2005, hat über 270 Mrd. € generiert und der Kommission werden 50 % der Emissionsreduktion in den abgedeckten Sektoren zugeschrieben.

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