CBAM wird erweitert: Die CO2-Abgabe betrifft weitere 180 Produkte

| Redaktion
CBAM se rozšiřuje: uhlíkové clo dopadne na dalších 180 výrobků

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Umwelt (ENVI) hat am 7. Juli die Ausweitung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) um 180 nachgelagerte Produkte unterstützt und gleichzeitig neue Maßnahmen gegen Umgehungen des Mechanismus eingeführt.

CBAM wurde 2023 verabschiedet, trat Anfang 2026 in Kraft und soll das sogenannte Carbon Leakage verhindern – die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit laxeren Klimaregeln. Importeur*innen müssen CBAM‑Zertifikate erwerben, die die Differenz zwischen dem Kohlenstoffpreis, den europäische Hersteller im Rahmen des ETS zahlen, und dem Preis, den Hersteller außerhalb der EU tatsächlich zahlen, ausgleichen. Bisher betraf dies Grundmaterialien – Aluminium, Zement, Strom und Stahl.

Was ändert sich:

1. Erweiterung entlang der Wertschöpfungskette bis zu Endprodukten. Der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2025 fügte 180 Produkte mit hohem Risiko von Kohlenstofflecks und hohem Anteil an Stahl oder Aluminium hinzu – Maschinenbau, Metallprodukte, Komponenten für Automobile, Haushaltsgeräte und Baumaschinen. Die Logik ist einfach: Rohstahl zu besteuern, aber fertige Produkte daraus nicht, bedeutete lediglich, die Produktion dieser nachgelagerten Produkte ins Ausland zu verlagern.

2. Verschärfung gegen Umgehungen. Bisher reichte es aus, die Ware leicht zu modifizieren, um sie aus dem Anwendungsbereich von CBAM herauszuholen; die ENVI-Position erweitert diese Regel nun auch auf geringfügige Weiterverarbeitung – jedoch nur, wenn die Änderungen gezielt zum Zweck der Umgehung der Abgabe vorgenommen werden, nicht bei normalen geschäftlichen Entscheidungen. Zusätzlich wurden Regeln für den Online‑Verkauf eingeführt, und die Kommission erhält die Befugnis, Standardwerte basierend auf dem tatsächlichen Ursprungsland anzuwenden, wenn ein Umgehungsmuster erkannt wird.

3. Reaktion auf Preisschocks statt Ausnahmen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, bei Preisschocks Waren aus dem Geltungsbereich von CBAM vorübergehend auszunehmen; der Ausschuss entschied stattdessen, die Einnahmen aus CBAM vorübergehend in die betroffenen Sektoren umzuleiten – der Mechanismus bleibt somit unberührt.

4. Artikel 6 des Pariser Abkommens fiel weg. Der Ausschuss strich den Kommissionsvorschlag, Unternehmen zu erlauben, Kohlenstoffgutschriften nach Artikel 6 gegen Verpflichtungen aus dem CBAM anzurechnen, mit dem Hinweis, dass dies in die bevorstehende Revision des EU‑ETS aufgenommen wird.

5. Dekarbonisierungsfonds früher und breiter. ENVI hat die förderfähigen Produkte um Düngerhersteller (Harnstoff, Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat) erweitert und den Fondszeitraum auf 2027–2029 verschoben, anstatt wie ursprünglich geplant erst 2028 zu starten.

Das Parlament soll den Standpunkt auf der Plenarsitzung im September finalisieren, danach beginnen die Triloge mit der Kommission und dem Rat, der seine Haltung bereits im Juni angenommen hat. Der Rat will dabei eine breitere Produktliste, während die ENVI eher den Schwerpunkt auf die Durchsetzung legt — und genau dieser Unterschied muss im Trilog ausgeglichen werden.

Für tschechische Exporteure und Importeure bedeutet das eins: Wenn Sie Maschinenbaukomponenten, Metallprodukte oder Autoteile aus Ländern außerhalb der EU importieren, beginnen Sie jetzt, den CO₂‑Fußabdruck Ihrer Lieferanten zu kartieren. Die Zeit, in der sich CBAM nur mit Hütten befasste, ist vorbei.

Quelle: OneStop ESG, 8. 7. 2026

CBAM ESG EUETS Dekarbonisierung Nachhaltigkeit Compliance

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