EFRAG hat den Entwurf eines Standards für große außereuropäische Unternehmen veröffentlicht

| Redaktion

EFRAG hat das letzte fehlende Stück der CSRD veröffentlicht — den Entwurf eines Standards für große außereuropäische Unternehmen (ESRS‑40a). Was der Standard bringt:

Das Reporting beginnt im Jahr 2029 für das Geschäftsjahr 2028. Es betrifft außereuropäische Unternehmen mit einem Umsatz in der EU von über 450 Mio. € und mit einer europäischen Tochtergesellschaft/Niederlassung von über 200 Mio. €.

Nach dem Omnibus bedeutet das einen Rückgang der betroffenen Unternehmen um etwa 88 % — von etwa 10 000 auf ungefähr 1 200.

Im Vergleich zu den europäischen ESRS ist er enger gefasst: Er konzentriert sich ausschließlich auf die Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt und lässt Risiken, Chancen, Resilienz und Abhängigkeiten außen vor.

Außereuropäische Unternehmen könnten bei nicht‑klimatischen Auswirkungen wählen, ob sie global berichten oder nur EU‑bezogene Auswirkungen – sogar Thema für Thema. Zum Beispiel Mikroplastik weltweit, Luftverschmutzung nur für die EU.

Der Entwurf schafft somit keine gleichen Bedingungen zwischen europäischen und ausländischen Unternehmen. Der unterschiedliche Umfang bei verschiedenen Themen verschlechtert die Verständlichkeit. Es ist umstritten, wie man überhaupt „EU‑bezogene Auswirkungen“ abtrennen kann.

Die Genehmigung erforderte die ausdrückliche Feststellung, dass der Mixed‑Approach im Entwurf auf ausdrückliche Anfrage der Europäischen Kommission zurückgeht und nicht aus eigener Initiative von EFRAG stammt. Das ist ein Lehrbuchbeispiel für die Spannung zwischen Vereinfachung und Substanz.

Die Konsultation läuft bis zum 31. Oktober 2026 und ist für alle offen – auch außerhalb der EU. Der endgültige Standard soll im Januar 2027 fertiggestellt sein.

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