Der Rat der EU hat sich auf die Ausweitung von CBAM auf weitere Industrieprodukte geeinigt.
CBAM wird auf Downstream‑Produkte ausgeweitet – nicht nur Grundmaterialien (Stahl, Aluminium, Zement, Strom), sondern auch Erzeugnisse mit hohem Anteil dieser Materialien. Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, 180 Produkte hinzuzufügen – der Rat fügt weitere hinzu, z. B. Gabelstapler, Förderbandsysteme, Maschinenteile, Komponenten von Elektromotoren.
Die Kommission wird den Anwendungsbereich von CBAM jährlich überprüfen und weitere Ausweitungen in Betracht ziehen.
Verschärfung der Meldeanforderungen: bessere Nachverfolgbarkeit von CBAM‑Waren, Maßnahmen gegen falsche Angaben zur Emissionsintensität und Befugnis der Kommission, CBAM‑Umgehungen zu bekämpfen.
Ziel ist es, Carbon Leakage zu verhindern – die Verlagerung von Produktion außerhalb der EU in Länder mit schwächeren Klimaregelungen. CBAM deckt heute Grundmaterialien ab, was die Kosten für EU‑Hersteller erhöht und paradoxerweise die Verlagerung gerade dieser Downstream‑Produkte woanders motiviert.
Das Europäische Parlament soll im September seine Position einnehmen. Dann beginnen die Triloge.
Für tschechische Produktionsunternehmen, die Halbfertigprodukte aus Drittländern importieren, bedeutet das: Bereiten Sie sich auf einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich von CBAM vor, als Sie ihn heute kennen.
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