Die Schweiz schließt sich der EU an: neues Nachhaltigkeitsgesetz

| Jiří Staník

Die Schweizer Regierung hat den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über nachhaltige Unternehmensführung (Federal Act on Sustainable Corporate Governance) veröffentlicht, das die schweizerischen Vorschriften für nichtfinanzielle Berichterstattung und Due Diligence wesentlich mit den europäischen Richtlinien CSRD und CSDDD vereinheitlichen wird.

Große Schweizer Unternehmen werden gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) oder einem gleichwertigen Standard berichten müssen.

Die neuen Schwellenwerte entsprechen EU Omnibus I, d.h.:

Berichterstattung: Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Mio. CHF (~488 Mio. €) – betrifft etwa 100 Unternehmen (im Vergleich zu heute ~200, die unter die bestehenden Regeln für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden fallen).

Due Diligence: Unternehmen mit 5.000+ Mitarbeitenden und einem Umsatz von 1,5 Mrd. CHF (~1,6 Mrd. €) – betrifft etwa 30 Unternehmen.

Die neuen Due-Diligence-Pflichten umfassen:

- Bewertung der Auswirkungen eigener Aktivitäten sowie der Aktivitäten von Geschäftspartnern in der Lieferkette auf Menschenrechte und die Umwelt

- Einführung einer Strategie und eines Ethikkodex, die mit dem Unternehmensrisikomanagement verknüpft sind

- Identifizierung, Prävention und Behebung tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen

- Mechanismen für Beschwerden und Meldungen

- Regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen

Der Vorschlag kommt kurz nach Abschluss des EU‑Prozesses „Omnibus I“, der im Gegenzug den Kreis der Unternehmen, die unter CSRD und CSDDD fallen, dramatisch eingeschränkt hat (von 250 Mitarbeitenden auf 1 000 bei CSRD; CSDDD nur für die größten Akteure mit 5 000+ Mitarbeitenden). Die Schweiz kopiert damit ausdrücklich die neuen, milderen europäischen Schwellenwerte – wodurch sichergestellt wird, dass Schweizer Unternehmen gegenüber ihren europäischen Gegenstücken nicht im Wettbewerbsnachteil stehen, gleichzeitig aber die Kompatibilität mit dem europaweiten Standard erhalten bleibt.

Auch wenn die EU unter dem Druck der Wirtschaft zu milderen Regeln „omnibusisiert“ wurde, ist die Richtung klar – die ESRS werden de facto zum regionalen Standard, nicht nur für die EU, sondern auch für die Schweiz.

Das ESG‑Reporting professionalisiert sich, konzentriert sich auf die größten Akteure und wird zu einer grundlegenden betrieblichen Anforderung, nicht zu freiwilligem Marketing.

Quelle:

ESG CSRD CSDDD Nachhaltigkeit Schweiz ESRS DueDiligence SustainabilityReporting

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