Korea führt verpflichtende ESG-Berichterstattung ein
Die südkoreanische Financial Services Commission (FSC) hat die endgültige Roadmap für die verpflichtende ESG-Berichterstattung veröffentlicht. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf hat sie den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich erweitert. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag institutioneller Investoren, die mehr für Investitionsentscheidungen nutzbare Daten wollten.
Das ist ein interessanter Kontrast: Die EU reduziert über das Omnibus die Anzahl der Unternehmen unter die CSRD, und die USA streichen das Klimaberichtswesen komplett. Korea hingegen geht in die entgegengesetzte Richtung.
Wie die koreanische Roadmap aussieht:
- niedrigerer Schwellenwert, mehr Unternehmen. Die Verpflichtung beginnt im Jahr 2028 für Unternehmen mit Vermögenswerten über 10 Mrd. KRW (ca. 6,7 Mrd. USD) – ursprünglich sollte sie erst ab 30 Mrd. KRW gelten. Ein Jahr später wird der Schwellenwert auf 5 Mrd. KRW gesenkt.
- sprunghafter Anstieg. Im Jahr 2028 werden über 290 Unternehmen berichten, ein Jahr später bereits mehr als 3 100. Die Behörden prüfen eine weitere Senkung des Schwellenwerts auf 2 Mrd. KRW ab 2030.
- Standards nach ISSB. Die koreanischen KSSB-Standards (Nr. 1 und Nr. 2) entsprechen IFRS S1 und S2.
Übergangsvergünstigungen, damit die Unternehmen es bewältigen können:
Scope 3 wird um 3 Jahre nach Beginn der Berichterstattung verschoben; kleinere Unternehmen, die nicht zu den großen Emittenten gehören, werden von Scope 3 befreit.
Die ersten 3 Jahre ohne Sanktionen und Schadenersatz für den Inhalt von Berichten — mit Ausnahme von vorsätzlichem Greenwashing, gegen das die Behörden ein hartes Vorgehen versprechen.
Verpflichtende Drittparteiverifizierung erst ab dem Jahr 2030. Bis dahin freiwilliges Reporting über die Korea Exchange (KRX).
Die Regierung plant zusätzlich Unterstützung: eine Plattform für Klimarisiken, sektorspezifische Leitfäden zu Scope 3 für 15 Schlüssel‑Exportbranchen und Beratungsprogramme zu ESG.
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