Kalifornien hat Scope 3 von 15 Kategorien auf 5 reduziert.
Das kalifornische CARB hat einen Vorschlag vorgestellt, wie die verpflichtende Berichterstattung von Scope‑3‑Emissionen nach dem Gesetz SB 253 gestartet werden soll. Anstatt aller 15 Kategorien des GHG‑Protokolls wird nur mit fünf begonnen – nach Rückmeldungen von Unternehmen zu Kosten und Datenverfügbarkeit.
Was sich ändert:
Fünf Kategorien zum Start. Purchased Goods and Services, Fuel and Energy Related Activities, Waste Generated During Operations, Business Travel und Employee Commuting. CARB erwog drei Wege – alles auf einmal, schrittweise nach Sektoren oder nach Kategorien – und wählte den letzten, mit Schwerpunkt auf Bereichen, in denen bereits etablierte Datenquellen und Methodiken existieren.
Die Schlüsselkategorie blieb erhalten. Purchased Goods and Services ist in der Regel der größte Einzelposten der Scope‑3‑Bilanz. Die Reduzierung verringert also nicht den Emissionsumfang, wie die Anzahl der Kategorien suggerieren könnte.
Die übrigen zehn bleiben vorerst freiwillig. Use of sold products, investments, downstream leased assets und weitere bleiben außerhalb des verpflichtenden Regimes, ohne Zeitplan. Unternehmen können sie freiwillig melden – was jedoch eine Vergleichslücke zwischen denen schafft, die das Minimum berichten, und denen, die weiter gehen.
Versicherungen schließlich ja. Die ursprüngliche Ausnahme wurde aufgehoben. CARB kam zu dem Schluss, dass das parallele Reporting beim California Department of Insurance nicht ausreicht, weil es weder Scope 3 noch eine Verifizierung enthält. Ab 2027 fallen Versicherungen also unter SB 253 – entweder mit einem gemeinsamen Bericht oder als Anhang zur bestehenden CDI‑Einreichung.
Limited Assurance für Scope 1 und 2 ab 2027. Die Verifizierung erfolgt nach einem der fünf anerkannten Standards; welcher verwendet wird, hängt davon ab, wann das Projekt im Verhältnis zum Stichtag Mitte Dezember 2026 beginnt. Für Scope 3 gibt es bislang keine verpflichtende Verifizierung.
CARB plant im August und September weitere Anhörungen mit Stakeholdern vor dem Abschluss.
Interessante Formel: Erleichterungen im Umfang dort, wo die Daten noch nicht gereift sind, aber Verschärfungen dort, wo sie bereits gereift sind — und bei Versicherungen das mildere Regime als Ersatz ablehnen. Vereinfachung der Form, nicht der Ambitionen.
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